Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Velo, dem ÖV, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.